Teilnahmebedingungen
Liebe Wettbewerbsteilnehmer, hier haben wir die wichtigsten Informationen zu den Teilnahmebedingungen noch einmal zusammengefasst. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Alexandra Herzog, Telefon: 0228-447-262, Email: alexandra.herzog@dlr.de
1. Teilnahme am Wettbewerb
Teilnahmeberechtigt sind 6., 7. und 8. Klassen im Schuljahr 2021/2022 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Anmeldeberechtigt sind Lehrkräfte, die mindestens 18 Jahre alt sind. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Registrierung auf der Homepage www.beschuetzer-der-erde.de.
Am Wettbewerb können auch Forschergruppen außerhalb eines Klasseverbandes mit Schülerinnen und Schülern der 6., 7. und 8. Klassen teilnehmen. Die Gruppe sollte mindestens 10 Personen umfassen.
2. Wettbewerbsbeiträge
Eingereicht werden können Arbeiten, die die Forschungs- und Projektarbeiten der Schüler/innen dokumentieren. Erwünscht sind vor allem eigenständige Beiträge in folgenden Kategorien:
Text: z.B. Erfahrungsbericht, Reportage, Artikel
Präsentation: z.B. Vortrag, Flyer, Broschüre
Film: z.B. Kurzfilm, Animation
Audiobeitrag: z.B. Interview, Rede
Bild: z.B. Collage, Poster
Schriftliche Arbeiten/Präsentrationen dürfen einen maximalen Umfang von 20 Seiten/Folien nicht überschreiten. Bilder und Collagen dürfen nicht größer sein als DIN A3.
Multimediale Arbeiten müssen unter Windows lauffähig sein (PowerPoint, HTML, Flash als Selbstläufer, Videos im AVI-, MP4- und WMV-Format). Filme und Audiobeiträge dürfen 5 Minuten nicht überschreiten.
Alle durchgeführten Projekte müssen inhaltlich einen Bezug zur Raumfahrt und zum Schutz der Erde haben und sich im Detail mit einem der vier Klimazonen (Themen) beschäftigen.
3. Einreichen der Beiträge, Ausschluss vom Wettbewerb
Die Beiträge können eingereicht werden über einen Upload auf der Webseite www.beschuetzer-der-erde.de.
Die eingereichten Beiträge sind mit vollständigem Namen der Schule, der betreuenden Lehrkraft, der Anschrift sowie der Schülergruppe zu kennzeichnen. Unvollständig gekennzeichnete Beiträge können nicht gewertet werden. Einsendeschluss ist der 31. März 2022. Beiträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Ebenfalls werden Beiträge im Falle eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt auch, wenn die Angaben des Teilnehmers nicht wahrheitsgemäß erfolgt sind.
4. Bewertung der Beiträge, Preise, Sonstiges
Die Organisatoren des Wettbewerbs ernennen eine Experten-Jury. Diese Jury ermittelt die Gewinner. Für jedes Thema (Klimazone) wird eine Siegerklasse ermittelt. Die Entscheidung der Jury wird in einer nicht-öffentlichen Sitzung getroffen, ist endgültig und unanfechtbar. Die Jury bewertet nach den folgenden fünf Kriterien bei gleicher Gewichtung der Kriterien: Raumfahrtbezug, Selbstständigkeit der Schüler, Kreativität & Innovation, Qualität der Darstellung sowie Sichtbarkeit & Wahrnehmung des Projektes in der Öffentlichkeit.
Das endgültige, von der Jury gefällte Wettbewerbsergebnis wird auf www.beschuetzer-der-erde.de veröffentlicht. Die vier Siegerklassen werden zu einem exklusiven Workshop in das Science Center experimenta nach Heilbronn eingeladen.
Dabei übernimmt das DLR die Reise- (Bahn, 2. Klasse, oder Bus) und Übernachtungskosten (eine Übernachtung in der Jugendherberge Heilbronn) im Wege der Erstattung angelehnt an das Bundesreisekostengesetz. Das Programm vor Ort wird durch die Veranstalter organisiert und finanziert. Die Organisation der Reise obliegt den Teilnehmern.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Neuigkeiten zum Wettbewerb können fortlaufend der Homepage www.beschuetzer-der-erde.de entnommen werden.
5. Organisatorisches, Rechte, Datenschutz
Alle Teilnehmer erhalten nach Eintreffen des Wettbewerbsbeitrags eine Eingangsbestätigung. Ein Honorar wird generell nicht gezahlt. Mit Einreichung des Beitrags erklären die Teilnehmer, dass ihre Einreichung zum Wettbewerb (z.B. Texte, Bilder, Fotografien etc.) nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstößt. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die Beiträge zum Wettbewerb sowie die übermittelten personenbezogenen Daten zu Personen (etwa Vorname, Nachname, Ort, Fotografie) im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Ermittlung der Gewinner und der weiteren Abwicklung oder Fortentwicklung des Wettbewerbs veröffentlicht werden. Erforderlichenfalls sind hierzu seitens der Teilnehmer Einwilligungen von Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten einzuholen.
Insbesondere stimmen die Teilnehmer mit der Einreichung des Beitrags Folgendem zu: Die Wettbewerbsveranstalter haben das Recht, in Wort und Bild über den Wettbewerb, die Wettbewerbsteilnehmer und Gewinner mit Namen und in Bild zu berichten, sowie das Material medial zu nutzen. Mediale Nutzung bedeutet beispielsweise die Verwendung auf o.g. Homepage sowie die Nutzung, welche aus der Kooperation mit Funk, Fernsehen und/oder Presse während und nach dem Wettbewerb erwachsen könnte. Während des Wettbewerbs aufgenommenen Fotos und Filme dürfen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DLR sowie für weitere Verwendungszwecke genutzt und weitergegeben werden. Des Weiteren sind die Wettbewerbsveranstalter berechtigt, eingereichte Beiträge unter Namensangabe der Wettbewerbsteilnehmer zu verbreiten, vorzuführen, zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu versenden, zu bearbeiten und zu verändern.
Die Wettbewerbsveranstalter können die Ausschreibung zurückziehen, wenn weniger als zehn Projekte eingereicht werden. Zudem behalten sich die Veranstalter vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so können die Veranstalter von diesem den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Die Haftung des Wettbewerbsveranstalters für Schäden, die (potentiellen) Teilnehmern aus dem Abbruch des Wettbewerbs resultieren, ist ausgeschlossen. Von dieser Haftungsfreistellung unberührt bleibt die Haftung des Wettbewerbsveranstalters für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wettbewerbsveranstalters oder Erfüllungsgehilfen des Wettbewerbsveranstalters beruhen.
Der Wettbewerb wird veranstaltet und organisiert von der Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erkennen Teilnehmende die Teilnahmebedingungen an.